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| Die
Fledermaus |
| Schutzmaßnahmen |
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| Alle
12 in Schleswig-Holstein nachgewiesenen Fledermausarten
sind stark gefährdet durch |
- Zerstörung
ihrer Quartiere
- Störung
ihrer Ruheplätze
- Verminderung
ihrer Nahrung
- Schadstoffanreicherung
im Körper
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| Jeder
einzelne kann in seinem Bereich zur Erhaltung dieser bemerkenswerten
Tiere beitragen. |
| Schutzmaßnahmen
an Gebäuden |
- Erhaltung
von Versteckmöglichkeiten: Einige Fledermausarten
zwängen sich gern hinter Fensterläden
und Holzverkleidungen
sowie in Dach- und Mauerritzen ,
in Schuppen
und manchmal auch in Rollladenkästen
und Holzstapel .
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- Erhaltung
von Einflugmöglichkeiten zu Quartieren in Dach-
und Kellerräumen (Eulenlöcher
,
Dachluken und Fenster ,
Lüftungsziegel mit herausgestoßenem Sieb
).
Größere Fledermausarten hängen sich
frei ins Dachgebälk, kleinere verkriechen sich
in Ritzen (siehe Dachausschnitt ).
- Quartiere
nicht stören. Keine Holzschutzmittel anwenden.
- Geeignete
Kellerräume (frostfrei, hohe Luftfeuchtigkeit)
als Winterquartiere erhalten
.
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| Angebot
von künstlichen Sommerquartieren |
- An
Häusern zusätzlich Unterschlupfmöglichkeiten
schaffen, z.B. Fledermausbretter an Hauswänden
anbringen (siehe Querschnitt
).
- Fledermauskästen
aus Holzbeton oder aus rauhem, unbehandeltem Holz
(mardersicher) aufhängen. Mehrere Kästen
gleichzeitig anbieten. Anflugbahn von Ästen u.ä.
freihalten.
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| Begleitende
Schutzmaßnahmen |
- Erhaltung
hohler Bäume in Gärten, Parks und Wäldern
- Erhaltung
und Neuschaffung insektenreicher Jagdreviere für
Fledermäuse, z.B. Kleingewässer und Knicks.
- Verzicht
auf Schädlingsbekämpfungsmittel in Haus
und Garten.
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Diese
Informationen wurden einem Faltblatt entnommen, das
vom Minister für Ernährung, Landwirtschaft
und Forsten des Landes Schleswig-Holstein herausgegeben
wurde. Die Landesregierung fördert Schutzmaßnahmen
für Fledermäuse mit dem Ziel eines umfassenden
Arten- und Biotopschutzes.
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