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Satzung der Gemeinde Göhl
für die Einrichtung "Offene Ganztagsschule"
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der zur Zeit gültigen Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung am 04. April 2007 die folgende Satzung erlassen:
§ 1
Die Gemeinde Göhl betreibt als öffentliche Einrichtung an der Grundschule Göhl eine "offene Ganztagsschule". Die Betreuung findet in den Räumen der Schule statt.
§ 2
Angebot, Öffnungszeiten und Ferienregelung
Die Betreuung der "offenen Ganztagsschule" steht Schülerinnen und Schülern der Grundschule Göhl mit den folgenden Angeboten zur Verfügung:
  • Hausaufgaben Betreuung
  • individuelle Betreuung
  • Mittagsimbiss
  • Bastel- und Werkprogramm
  • Freizeitgestaltung
Öffnungszeiten:
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag

7.15 Uhr bis 14.15 Uhr
7.15 Uhr bis 13.00 Uhr
7.15 Uhr bis 14.15 Uhr
7.15 Uhr bis 14.15 Uhr
7.15 Uhr bis 13.00 Uhr
Während der Schulferien sowie während sonstiger unterrichtsfreier Zeiten findet keine Betreuung statt. Jeweils am Dienstag, Mittwoch und Donnerstag wird ein warmes, durch den Kastanienhof bereitetes Mittagessen gereicht. Die Kosten hierfür sind direkt an den entsprechenden Tagen durch die Erziehungsberechtigten an den Kastanienhof zu erstatten.
§ 3
Entgeld
Unter Berücksichtigung eines Kalenderjahres (einschließlich Ferienzeit) haben die Erziehungsberechtigten an die Gemeinde Göhl im Amt Oldenburg-Land Entgeld wie folgt zu entrichten:
Für die Betreuung
einmal pro Woche
zweimal pro Woche
drei- bis fünfmal pro Woche

- € 16,00 pro Monat
- € 27,00 pro Monat
- € 55,00 pro Monat
Der Tagessatz für kurzfristige Betreuung beträgt 4,00 €. Dieser wird von der Amtsverwaltung Oldenburg-Land regelmäßig entsprechend in Rechnung gestellt.
Die übrigen Betreuungskosten sind jeweils am 15. des laufenden Monats an die Gemeinde Göhl - Amtskasse Oldenburg-Land - durch die Erziehungsberechtigten zu entrichten. Sie haften als Gesamtschuldner.
§ 4
Aufnahme
Das Angebot berücksichtigt vorrangig Anmeldungen von Kindern alleinerziehender Mütter und Väter sowie von Kindern mit besonderem Betreuungsbedarf und von solchen Eltern, die berufstätig sind. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht. Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen, und zwar bis zum 15. jeden Monats für den kommenden Monat vorliegen
§ 5
Abmeldung
Eine Abmeldung ist unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Monatsschluss möglich. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung.
§ 6
Datenschutz
Die Nutzung und Vereinbarung von Daten erfolgt unter Beachtung des Datenschutzgesetzes für Schleswig-Holstein. Mit der Anmeldung an der "offenen Ganztagsschule" wird der Erhebung, Verarbeitung und Speicherung von notwendigen Daten zugestimmt.
§ 7
Inkrafttreten

Die Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 09.05.2005 außer Kraft.
Die Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.
Göhl, den 18. April 2007

Gemeinde Göhl
(L.S.) Der Bürgermeister - gez. Bauer