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Satzung
der Gemeinde Göhl
für die Einrichtung "Offene Ganztagsschule"
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des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in
der zur Zeit gültigen Fassung wird nach Beschlussfassung durch
die Gemeindevertretung am 04. April 2007 die folgende Satzung erlassen: |
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§
1
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| Die
Gemeinde Göhl betreibt als öffentliche Einrichtung an
der Grundschule Göhl eine "offene Ganztagsschule".
Die Betreuung findet in den Räumen der Schule statt. |
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§
2
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Angebot,
Öffnungszeiten und Ferienregelung
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| Die
Betreuung der "offenen Ganztagsschule" steht Schülerinnen
und Schülern der Grundschule Göhl mit den folgenden Angeboten
zur Verfügung: |
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Hausaufgaben
Betreuung
-
individuelle
Betreuung
- Mittagsimbiss
- Bastel-
und Werkprogramm
- Freizeitgestaltung
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Öffnungszeiten:
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag |
7.15 Uhr bis 14.15 Uhr
7.15 Uhr bis 13.00 Uhr
7.15 Uhr bis 14.15 Uhr
7.15 Uhr bis 14.15 Uhr
7.15 Uhr bis 13.00 Uhr |
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| Während
der Schulferien sowie während sonstiger unterrichtsfreier Zeiten
findet keine Betreuung statt. Jeweils am Dienstag, Mittwoch und
Donnerstag wird ein warmes, durch den Kastanienhof bereitetes Mittagessen
gereicht.
Die Kosten hierfür sind direkt an den entsprechenden Tagen durch die Erziehungsberechtigten an den Kastanienhof zu erstatten. |
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§
3
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Entgeld
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| Unter
Berücksichtigung eines Kalenderjahres (einschließlich
Ferienzeit) haben die Erziehungsberechtigten an die Gemeinde Göhl
im Amt Oldenburg-Land Entgeld wie folgt zu entrichten: |
Für
die Betreuung
einmal pro Woche
zweimal pro Woche
drei- bis fünfmal pro Woche
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- € 16,00 pro Monat
- € 27,00 pro Monat
- € 55,00 pro Monat |
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Der
Tagessatz für kurzfristige Betreuung beträgt 4,00 €. Dieser wird von der Amtsverwaltung Oldenburg-Land regelmäßig entsprechend in Rechnung gestellt.
Die übrigen Betreuungskosten sind jeweils am 15. des laufenden Monats an die Gemeinde Göhl - Amtskasse Oldenburg-Land - durch
die Erziehungsberechtigten zu entrichten. Sie haften als Gesamtschuldner. |
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§
4
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Aufnahme
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| Das
Angebot berücksichtigt vorrangig Anmeldungen von Kindern alleinerziehender
Mütter und Väter sowie von Kindern mit besonderem Betreuungsbedarf
und von solchen Eltern, die berufstätig sind. Ein Rechtsanspruch
auf Aufnahme besteht nicht. Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen,
und zwar bis zum 15. jeden Monats für den kommenden Monat vorliegen |
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§
5
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Abmeldung
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| Eine
Abmeldung ist unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Monatsschluss
möglich. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung. |
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§
6
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Datenschutz
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| Die
Nutzung und Vereinbarung von Daten erfolgt unter Beachtung des Datenschutzgesetzes
für Schleswig-Holstein. Mit der Anmeldung an der "offenen
Ganztagsschule" wird der Erhebung, Verarbeitung und Speicherung
von notwendigen Daten zugestimmt. |
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§
7
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Inkrafttreten
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Die
Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung
in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 09.05.2005 außer Kraft.
Die Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt
zu machen.
Göhl, den 18. April 2007
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Gemeinde
Göhl
(L.S.) Der Bürgermeister - gez. Bauer
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